Die 2 vollen Geschosse - sogenannte Stadtvillen - haben in den letzten Jahren wieder an Bedeutung zugenommen. Hierfür sollten Sie jedoch genau in Ihren Bebauungsplan des Grundstückes schauen, denn solche Gebäude werden bei weitem nicht in jedem Bebauungsplan zugelassen.
Die Dachflächen sind in alle 4 Richtungen gleich geneigt.
Wenn Ihr Herz an einem solchen Traumhaus hängt, dann sprechen Sie uns an, wir kontrollieren gerne und unverbindlich ob dies auf Ihrem gewählten Grundstück funktioniert.
Weiter Infos unter 02933-9738-50. Ihr freundliches Karl Ulrich Team freut sich auf ihren Anruf!