• Baustellenschilder

...Versicherung erläutern

Bauversicherung – Versicherung für den Neubau


Link zum Preisvergleich ==>

Die Finanzierung steht! Der Hausbau kann beginnen! Dazu herzlichen Glückwunsch.

Aber welche Versicherungen sind nötig? Worauf müssen Sie als „Häuslebauer“ achten?


Bauherrenhaftpflicht
Eine Baustelle steckt voller Gefahren – auch sind es oft Gefahren, die Sie als Laie auf den ersten Blick nicht erkennen. Sie als Bauherr sind z.B. verpflichtet, Ihre Baustelle vor unbefugtem Zugriff zu schützen – z.B. mit Hilfe eines Bauzauns. Ein bloßes Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ befreit Sie nicht von der Haftung.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, die aufgrund von eingetretenen Schäden aus Ihrer Baustelle, Schadenersatz verlangen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen die beide „versichert“ sind. Sollte z.B. ein Geschädigter zu Unrecht einen Schadenersatz von Ihnen einfordern, wehrt die Bauherrenhaftpflicht diesen ab – notfalls bis vor Gericht.

Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt im Schadenfall folgende Leistungen bzw. versichert sind:
• Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr
• Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück
• die Abwehr unberechtigter Ansprüche(Rechtsschutzfunktion)
• Bauen in eigener Regie (Eigenbauleistungen – ausgenommen Sie sind als Architekt/Bauleiter für das eigene Objekt tätig)

Bauwesenversicherung – die „Vollkasko-Versicherung“ für Ihr Bauvorhaben

Die Bauwesenversicherung (wird heute auch Bauleistungsversicherung genannt) umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten. Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmen oder deren Repräsentanten trotz des jeweiligen Fachwissens nicht vorhergesehen werden konnten.

Entschädigung wird in der Bauwesenversicherung geleistet für Schäden an Bauleistungen, z.B. verursacht durch:
• höhere Gewalt und Elementarereignisse
• ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Regengüsse, Überflutung, Sturm, Hagel)
• Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
• Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
• Glasbruch bis Bauende


Bauhelferunfallversicherung
Gut, wenn man Freunde und Bekannte hat, die einem beim Bau zur Hand gehen. Aber bitte denken Sie auch an die richtige Absicherung. Bauhelfer müssen der zuständigen Bauberufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Arbeitsstunden werden Ihnen – soweit sie 39 Stunden übersteigen – von der BauBG in Rechnung gestellt.

Aber beachten Sie:

Die Leistungen der Bau-BG sind beschnitten. Und Sie und Ihr Ehegatte sind als Bauherren nicht über die Bau-BG versichert. Zur weiteren Absicherung – auch zur richtigen Absicherung Ihrer Freunde – raten wir dringend zur einer zusätzlichen Bauhelferunfallversicherung. Sie zahlt eine Kapitalzahlung wenn Ihnen als Bauherr oder einem Ihrer privaten Bauhelfer doch einmal etwas passieren sollte.

Rohbaufeuer-Versicherung - Feuerversicherung für Neubau
So wichtig wie die richtige Baufinanzierung ist auch eine Rohbaufeuer-Versicherung für Ihr Bauvorhaben. Stellen Sie sich nur vor, Sie stehen ein paar Tage vor der Bauabnahme vor den abgebrannten Ruinen Ihres Rohbaus und dann haben Sie nicht an die Feuer-Versicherung gedacht. Außerdem verlangen oft die finanzierenden Banken für die Darlehnsauszahlung den Nachweis einer Feuer-Versicherung.

Zur Absicherung Ihres Hausbaus gegen Feuerschäden gibt es zwei Möglichkeiten:
• als kostenpflichtigen Einschluss in eine Bauleistungsversicherung
• als kostenlosen Einschluss in eine Wohngebäudeversicherung
In der Regel wird das Feuer-Risiko als kostenfreier Einschluss in die Gebäudeversicherung vorgenommen. Dazu wählen Sie bereits vor Baubeginn eine spätere Gebäudeversicherung aus, die Ihr fertiges Haus nicht nur gegen Feuer, sondern dann auch gegen Leitungswasser- und Sturm-/Hagelschäden schützt. Der Schutz gegen Feuerschäden wird dann während der Bauzeit kostenlos gewährt, die kostenpflichtige Gebäudeversicherung beginnt erst bei Einzug in das fertige Haus.